Palettenregal Infocenter
Herzlich Willkommen zu unserem "Palettenregal.net" Info-Center.
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu den Begriffsbestimmungen gemäß der DGUV Regel 108-007 "Lagereinrichtungen und Geräte" und
zu unseren Lagerregalen.
1. Lagereinrichtung
Ortsfeste und verfahrbare Lagerregale sowie auch Schränke werden als Lagereinrichtung bezeichnet. Bei den Regallagern spricht man bis zu einer Höhe
von ca. 7 m von einem Flachregallager, bis zu 12 m von einem Mittelhochregallager und ab einer Höhe von 12 m von einem Hochregallager.
2. Lagergeräte
Lagergeräte sind zur Wiederverwendung bestimmte Paletten mit oder ohne Stapelhilfsmittel und Stapelbehälter. Sie sind für die Lagerung und denTransport von Waren bestimmt.
2.1 Paletten
Paletten können aus Holz, Stahl, Kunststoff oder Aluminium bestehen. In der Regel wird die Abkürzung "FP" für Flachpalette verwendet. Auf Paletten werden Güter gelagert oder transportiert.
Die Europalette (eigentliche "Europoolpalette") wird in der Regel im Rahmen des sog. Europools (Tauschsystem für Ladegeräte) verwendet. Sie ist immer wieder benutzbar und nach der Europäischen Norm spezifiziert. Die Europalette hat die Abmaße 120 x 80 x 14,4 cm (LxBxH) und ist meistens aus Holz.
2.2 Stapelbehälter
Stapelbehälter sind z.B. Gitterboxpaletten, Stapelwannen oder Stapelkästen. Dabei ist der Behälter mit dem Unterbau fest verbunden. In Stapelbehältern werden lose und schlecht bzw. gar nicht stapelbare Güter gelagert. Dies können z.B. Steine, Scheitholz o.ä. sein.
3. Stapelhilfsmittel
Zur Wiederverwendung bestimmte Hilfsmittel, die mit den Paletten durch aufsetzen oder einstecken verbunden werden. Dies können z.B. Rungen und Rahmen sein. Mit diesen Hilfsmitteln werden z.B. Säcke, Fässer oder andere Gegenstände mit unebener Oberfläche zu einer Ladeeinheit zusammengenfasst. So können auch diese Güter stapelbar gemacht werden. Stapelhilfsmittel müssen ausreichend stabil sein und werden mit den Paletten formschlüssig und wieder lösbar verbunden.
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