Im Lagerbertieb sind eine Vielzahl von Unfällen vorprogrammiert. Grund genug für den Gesetzgeber ein kleines Regelwerk zu verfassen: Die DGUV Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und –geräte“. Sie behandelt viele Fragen bezüglich Lagersicherheit.
Im hektischen Lageralltag kommt es schon einmal vor, dass der Staplerfahrer die Kurve zu eng nimmt oder beim Zurücksetzen nicht aufpasst. Hier verhindert ein Anfahrschutz Schlimmeres. Selbstverständlich gibt es dafür die DIN 15635 mit klaren Vorschriften. So sind Anfahrschutze in einer Höhe von mindestens 40 cm (DIN EN 15 512) zumindest an den Eckständern der Regalreihen oder Durchfahrten vorgeschrieben. Empfehlenswert ist die Mittelständer mit U-Profilen oder Bügeln zu schützen. Richtig Gut wird es beim Verwenden einer Schutzwand für Regalstirnseiten. Fest verschraubt mit den Eckelementen ist die Belastungsgrenze deutlich höher.
Ein Rammschutz muss mindestens eine Energie von 400 nm aufnehmen können. So besagt es die DGUV Regel 108-007, Lagereinrichtung und -geräte. In der Praxis entspricht das in etwa einer Geschwindigkeit von 1,4 km/h eines unbeladenen Gabelstaplers. Selbst die Farbgebung eines Rammschutzes an Durchfahrten und Eckbereichen ist festgelegt! So besagt es jedenfalls die DIN 5381:
Beim Beladen eines Palettenregals kann es durchaus mal passieren, dass Ware herausfällt. Grund dafür ist mangelnde Sicht oder Unachtsamkeit des Fahrers. Auch hier läßt es sich die DGUV Regel 108-007 nicht nehmen, einige Punkte zu kommentieren. Beispielsweise Punkt 4.2.3. „Sicherungen gegen Heraus- oder Herabfallen“.
Bei Doppelregalreihen sind Durchschubsicherungen vorgeschrieben, wenn der Abstand zwischen den Ladeeinheiten kleiner 10 cm ist oder wenn sich auf der Nichteinzulagerden Seite Personen aufhalten können. Durchschubsicherungen müssen bis zu einer Höhe von 15 cm wirksam sein. Eine gute Alternative zur Durchschubsicherung sind Rückfallschutzgitter.